Reglement

Schaffung einer kurzlebigen WANDKREATION in der Galerie Freiburg

1. Rahmen

Als Wirtschaftsakteur des Freiburger Stadtzentrums ist sich die Nordmann Freiburg Gruppe Ihrer Rolle als Vektor für den sozialen Zusammenhalt bewusst, der durch die Galerie (die Verbindung zwischen Fribourg Centre und Manor) als Begegnungsort verkörpert wird. Die Gruppe möchte der Galerie eine kulturelle Dimension verleihen, indem sie das künstlerische Schaffen unterstützt.

Deshalb, und aus Anlass des 10-jährigen Bestehens dieses Lebensraumes, startet sie einen Aufruf zu einem künstlerischen Projekt, für die Schaffung einer kurzlebigen Wandkreation auf der 92 m2 messenden Wand, die sich im Treppenzugang, der zur Einkaufspassage führt (siehe Plan und beiliegende Foto) und sich vor dem Theater Equilibre befindet.

2. Bedingungen

Der Aufruf für das Projekt wendet sich an jeglichen Künstler (Maler, Stadtkünstler, Graffiti- Sprayer, Illustratoren, usw.) oder an Kollektive, welche gewillt sind, etwas zur Ästhetik des Freiburger Stadtzentrums beizutragen. Bei seiner Entscheidung, wird die Jury Künstler bevorzugen, die in der Stadt Freiburg wohnen oder mit ihr speziell verbunden sind.

Das Kunstwerk wird kurzlebig sein, wobei das Prinzip gilt, dass in einem vorgesehenen Zweijahresrhythmus andere Kreationen an derselben Stelle den Platz einnehmen werden (genaue Termine werden vom Galerie-Besitzer festgelegt).

Der Künstler wird sein Werk vor Ort verwirklichen; die Realisationsphase wird für das Publikum öffentlich zugänglich sein, damit daraus ein Event geschaffen wird.

3. Preis

Der Preisträger erhält eine Summe von CHF 15’000.- (fünfzehn Tausend).

Dieser Betrag umfasst:

  • die Entwicklung des Kunstwerkes
  • dessen Verwirklichung (Arbeit), inklusive Sozialleistungen
  • das zur Gestaltung nötige Material (Farbe, usw.)
  • die Abtretung des Kunstwerkes und die damit verbundenen Urheberrechte an die Nordmann Freiburg Gruppe (siehe untenstehendes Kapitel “Abtretung”)

Die folgenden Aufwendungen werden vom Projektorganisator übernommen und werden nicht vom Betrag abgezogen, welcher der dem Preisträger erhalten wird:

  • die Bereitstellung der Wand mit neutralem Hintergrund
  • das für die Realisation notwendige Gerüst
  • jegliche weitere Sicherheitseinrichtungen, die für die Realisation notwendig sind.

4. Agenda

10. März 2017

Start der Projektausschreibung

Eine Pressemitteilung wird die Projektausschreibung ankünden und wird über E-Mails, direkte Kontakte, sowie einer Veröffentlichung auf den sozialen Netzwerken usw., weitläufig an die Künstler verteilt werden.

14. Mai 2017

Termin für die Projekteingaben

Der Künstler wird sein Endprojekt in Papierform (Maximalgrösse A2) und elektronisch (PDF-Format) unterbreiten müssen und seinen Lebenslauf und eventuell eine kurze Präsentation des Kunstwerkes beilegen.

Das Projekt wird an Frau Florence Amey (amey@nordmann-holding.ch), Nordmann Freiburg Gruppe, Rue St-Pierre 10, 1700 Fribourg gesendet.

Ende Juni 2017

Verkündung des Wettbewerbsresultates

Es wird eine Pressekonferenz organisiert werden, um das von der Jury ausgewählte Kunstwerk in Anwesenheit des Preisträgers vorzustellen.

September- Oktober 2017

Verwirklichung des Kunstwerkes
Die Verwirklichungsphase erfolgt in der Öffentlichkeit.

5. Jury

Die Jury besteht aus:

  • Alain Deschenaux, Generaldirektor der Nordmann Freiburg Gruppe, Präsident der Jury
  • José Gomez, Direktor von Fribourg Centre
  • Balthazar Lovay, Intendant von Fri Art
  • Delphine Niederberger, Kunsthistorikerin
  • Natacha Roos, Chefin des Kulturamtes der Stadt Freiburg
  • Nicolas Stevan, Direktor der eikon (Berufsfachschule für Gestaltung)

Die Jury behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern zusätzliche Informationen, oder gar eine mündliche Präsentation zu verlangen. Sie behält sich das Recht vor, ihren Entscheid nicht zu kommentieren, oder gar von den Projekten keines zu berücksichtigen.

Jeglicher Rekurs gegen den Entscheid der Jury ist ausgeschlossen.

6. Abtretung

Der Autor tritt das Werk der Nordmann Freiburg Gruppe ab und erlaubt dieser, das Werk für Dokumentations- und Promotionszwecke auf aller Art Medien zu reproduzieren, sei dies in Druckform oder digital (Website).

Die Nordmann Freiburg Gruppe verpflichtet sich dazu, den Namen des Autors bei jeglichem Vertrieb des Werkes zu erwähnen, es sei denn, der Autor verzichte darauf.
Die Nordmann Freiburg Gruppe verpflichtet sich dazu, ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Autors das Werk weder zu verformen, noch anzupassen oder abzuändern.
Der Preis dieser Abtretung ist vollumfänglich im Betrag inbegriffen, den der Preisträger erhält (obenstehender Punkt 3).

Bei der Entfernung des Kunstwerkes (vorgesehen nach zwei Jahren), wird das Werk fotografiert mit dem Ziel, es zu verewigen, es sei denn, es könnte auf einer wiederverwendbaren Leinwand realisiert werden. In beiden Fällen bleibt das Werk, sei es das Kunstwerk selbst oder dessen Fotografie, im Eigentum der Nordmann Freiburg Gruppe.

Die Nordmann Gruppe übernimmt keine Aufbewahrungspflicht für das Werk und wird das Recht haben, es zu vernichten, ohne dass, der Autor diesbezüglich Ansprüche darauf erheben kann. Ebenso wird sie keine Verantwortung im Falle eines Schadens, der dem Werk zugerichtet werden könnte, übernehmen.
Die vorliegende Abtretung und der dem Autoren ausbezahlte Betrag erlauben es der Nordmann Freiburg Gruppe nicht, das Werk zu reproduzieren und zu gewerblichen Zwecken in Umlauf zu bringen.
7. Kontakte

Florence Amey
Groupe Nordmann Fribourg
Rue St-Pierre 10, 1700 Fribourg
amey@nordmann-holding.ch

Freiburg, der 9. März 2017